Die folgenden zollfreien Mengen gelten derzeit für Passagiere, die auf die Seychellen einreisen:
- 200 ml Parfüm und Eau de Toilette
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 16% (wie Bier, Wein und Sekt);
- 2 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 16% Alkohol (wie Whisky, Rum, Gin und fermentierter oder destillierter Likör)
- 250 Gramm Tabakprodukt oder 200 Zigaretten. Das Tabakprodukt umfasst Zigarren, Kautabak und Schnupftabak.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Passagiere unter 18 Jahren von den obigen Punkten 2, 3 und 4 ausgenommen sind.
Darüber hinaus haben Passagiere unter der Bedingung, dass die Waren für den persönlichen Gebrauch des Passagiers bestimmt sind und dass die Waren nicht zum Verkauf oder zur Verwendung als handelbare Waren, einschließlich gewerblicher Muster, bestimmt sind, Anspruch auf:
- sonstige Waren im Wert von 5.000 SR (für Passagiere ab 18 Jahren) oder
- sonstige Waren im Wert von 3.000 SR (für Passagiere unter 18 Jahren)
Die Einfuhr von Waffen jeglicher Art ist verboten und bedarf einer besonderen Genehmigung.
Der Wert der eingebrachten Lebensmittel darf 200 € nicht überschreiten (ca. 3.000 SCR).